Pressemitteilung 17.06.2008
Parlamentarischer Erfolg
Senatorin Helga Thaler-Ausserhofer erreicht Behandlung des Gesetzentwurf "Therapeutisches Reiten"(THR) im Senat.
Senatorin Thaler Ausserhofer erreicht, dass ihr Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt wird: Heute Mittag beginnt der Gesundheitsausschuss des Senates mit der Prüfung von ihrer Gesetzesvorlage, die die gesetzliche Anerkennung des THR zum Ziel hat.
„Seit Jahren hat sich das Therapeutische Reiten (THR) als Ergänzungstherapie zur Behandlung von Menschen mit körperlichen, mentalen und psychischen Behinderungen als sehr erfolgreich erwiesen. Es ist höchste Zeit, dass das italienische Gesundheitsministerium diese Behandlung, bei der speziell ausgebildete Pferde eingesetzt werden, als therapeutische Leistung für die Rehabilitation gesetzlich anerkennt." Das betont die SVP-Senatorin Helga Thaler Ausserhofer, Fraktionssprecherin der SVP im Senat, die diesbezüglich bereits in der vergangenen Legislatur einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingereicht hatte und weiterhin auf die prompte Prüfung dieser Gesetzesvorlage drängt. "Jetzt ist es endlich soweit", verkündet Thaler mit Genugtuung, „auf mein Drängen hin wurde die Behandlung meines Gesetzesvorschlags auf die Tagesordnung gesetzt: Heute Mittag beginnt der Senat mit seiner Prüfung im zuständigen Gesetgebungsausschuss (Ausschuss für Gesundheit)."
Ziel des Therapeutischen Reitens – so steht es wörtlich in Thalers Gesetzesvorlage – ist es, die konventionellen Rehabilitationstheniken zu ergänzen. Laut Artikel 3 soll das THR allerdings nur in eigens dafür vorgesehenen Therapiezentren mit speziell ausgebildeten Pädagogen angeboten werden. Artikel 6 von Thales Entwurf sieht hingegen vor, dass diese Zentren den Versicherungsschutz sowohl für das Personal als auch gegenüber Dritten gewährleisten müssen. Sen. Thaler: „In Südtirol gibt es mehrere Zentren, in welchen Therapeutisches Reiten angeboten wird, denn diese Behandlung gewinnt immer mehr besonders für Querschnittgelähmte und Gehbehinderte Menschen sowie insbesondere für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen und Hyperaktivität an Bedeutung. Genutzt wird die Wirkung des Umgangs mit dem Pferd, denn mit seiner Hilfe werden Veränderunngs- und Heilungsprozesse in Gang gesetzt."
Durch die wechselnde Bewegungs- und Haltungsbeziehung zwischen Pferd und Reiter werde - so die Senatorin weiter - die Körperhaltung des Patienten sowie die Muskelspannungszustände in mit anderen therapeutischen Maßnahmen in nicht zu erreichender Intensität trainiert und das Körpergefühl verbessert. "Besonders bei Kinder ergeben sich psychologische und psychosoziale Auswirkungen, bedingt durch das Erleben einer Gemeinschaft mit einem Tier als Freund und Helfer." Die Reittherapie umfasst die Bereiche heilpädagogisches Reiten, Hippotherapie sowie das Reiten als Sport für Menschen mit Behinderung, erinnert Thaler abschließend.
Senatorin Thaler Ausserhofer erreicht, dass ihr Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt wird: Heute Mittag beginnt der Gesundheitsausschuss des Senates mit der Prüfung von ihrer Gesetzesvorlage, die die gesetzliche Anerkennung des THR zum Ziel hat.
„Seit Jahren hat sich das Therapeutische Reiten (THR) als Ergänzungstherapie zur Behandlung von Menschen mit körperlichen, mentalen und psychischen Behinderungen als sehr erfolgreich erwiesen. Es ist höchste Zeit, dass das italienische Gesundheitsministerium diese Behandlung, bei der speziell ausgebildete Pferde eingesetzt werden, als therapeutische Leistung für die Rehabilitation gesetzlich anerkennt." Das betont die SVP-Senatorin Helga Thaler Ausserhofer, Fraktionssprecherin der SVP im Senat, die diesbezüglich bereits in der vergangenen Legislatur einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingereicht hatte und weiterhin auf die prompte Prüfung dieser Gesetzesvorlage drängt. "Jetzt ist es endlich soweit", verkündet Thaler mit Genugtuung, „auf mein Drängen hin wurde die Behandlung meines Gesetzesvorschlags auf die Tagesordnung gesetzt: Heute Mittag beginnt der Senat mit seiner Prüfung im zuständigen Gesetgebungsausschuss (Ausschuss für Gesundheit)."
Ziel des Therapeutischen Reitens – so steht es wörtlich in Thalers Gesetzesvorlage – ist es, die konventionellen Rehabilitationstheniken zu ergänzen. Laut Artikel 3 soll das THR allerdings nur in eigens dafür vorgesehenen Therapiezentren mit speziell ausgebildeten Pädagogen angeboten werden. Artikel 6 von Thales Entwurf sieht hingegen vor, dass diese Zentren den Versicherungsschutz sowohl für das Personal als auch gegenüber Dritten gewährleisten müssen. Sen. Thaler: „In Südtirol gibt es mehrere Zentren, in welchen Therapeutisches Reiten angeboten wird, denn diese Behandlung gewinnt immer mehr besonders für Querschnittgelähmte und Gehbehinderte Menschen sowie insbesondere für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen und Hyperaktivität an Bedeutung. Genutzt wird die Wirkung des Umgangs mit dem Pferd, denn mit seiner Hilfe werden Veränderunngs- und Heilungsprozesse in Gang gesetzt."
Durch die wechselnde Bewegungs- und Haltungsbeziehung zwischen Pferd und Reiter werde - so die Senatorin weiter - die Körperhaltung des Patienten sowie die Muskelspannungszustände in mit anderen therapeutischen Maßnahmen in nicht zu erreichender Intensität trainiert und das Körpergefühl verbessert. "Besonders bei Kinder ergeben sich psychologische und psychosoziale Auswirkungen, bedingt durch das Erleben einer Gemeinschaft mit einem Tier als Freund und Helfer." Die Reittherapie umfasst die Bereiche heilpädagogisches Reiten, Hippotherapie sowie das Reiten als Sport für Menschen mit Behinderung, erinnert Thaler abschließend.









