Pressemitteilung 18.06.2008
Stärkung der Kaufkraft der Familien
In der Abgeordnetenkammer wird derzeit das Gesetzesdekret zur Stärkung der Kaufkraft der Familien behandelt. Ein wesentlicher Punkt ist die Befreiung der Erstwohnungen von der Gebäudesteuer.
Die SVP-Abgeordneten Karl Zeller und Siegfried Brugger haben dazu eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Diese betreffen insbesondere den Zahlungsaufschub für die 1.Rate der Gebäudesteuer und die Ausdehnung der Befreiung auf Erstwohnungen von Heimatfernen.
Die Haushalts- und Finanzkommission hat die Abänderungsanträge der SVP nun, auch auf Intervention des Berichterstatters Maurizio Fugatti (Lega Nord), im Wesentlichen berücksichtigt: Erstwohnungsbesitzer, die die am 16.6.2008 fällige Akontozahlung für die Gebäudesteuer aufgrund der herrschenden Rechtsunsicherheit nicht eingezahlt haben, werden nicht mit einer Strafsteuer belegt. Wer innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes die Gebäudesteuer abführt, hat nicht mit Sanktionen zu rechnen. Dies kommt einem Zahlungsaufschub bis mindestens Mitte August 2008 gleich. Zu diesem Zeitpunkt wird nämlich endgültig klar sein, ob und in welcher Höhe eine diesbezügliche Steuer zu zahlen ist.
Auf Intervention der SVP wurde auch geklärt, dass das Land Südtirol innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes eine Akontozahlung von 50% der insgesamt zustehenden Rückzahlung wegen des Steuerausfalls erhalten muss. Damit kann die Landesregierung diese Zahlungen an die Gemeinden weiterleiten, um die Steuerausfälle aufgrund der vom Staat verordneten ICI-Befreiung von Erstwohnungen abzufedern.
Die Regierung hat zudem erklärt, auch die von der SVP geforderte Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Erstwohnungen von Heimatfernen, die im AIRE-Register eingetragen sind, wohlwollend prüfen zu wollen. Da dies die Klärung der finanziellen Deckung, wurde die Entscheidung darüber bis zur Behandlung des Umwandlungsgesetzes im Plenum vertagt.
„Wir sind zufrieden, dass sowohl der Regierungsvertreter als auch der Berichterstatter auf unsere Vorschläge eingegangen sind, so dass eine für die Bürger vernünftige Lösung getroffen werden konnte. Es kann ja nicht so sein, dass der Bürger für das Normenchaos bestraft wird, das ja nicht er, sondern der Gesetzgeber verursacht hat“, erklären Karl Zeller und Siegfried Brugger.
Die SVP-Abgeordneten Karl Zeller und Siegfried Brugger haben dazu eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Diese betreffen insbesondere den Zahlungsaufschub für die 1.Rate der Gebäudesteuer und die Ausdehnung der Befreiung auf Erstwohnungen von Heimatfernen.
Die Haushalts- und Finanzkommission hat die Abänderungsanträge der SVP nun, auch auf Intervention des Berichterstatters Maurizio Fugatti (Lega Nord), im Wesentlichen berücksichtigt: Erstwohnungsbesitzer, die die am 16.6.2008 fällige Akontozahlung für die Gebäudesteuer aufgrund der herrschenden Rechtsunsicherheit nicht eingezahlt haben, werden nicht mit einer Strafsteuer belegt. Wer innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes die Gebäudesteuer abführt, hat nicht mit Sanktionen zu rechnen. Dies kommt einem Zahlungsaufschub bis mindestens Mitte August 2008 gleich. Zu diesem Zeitpunkt wird nämlich endgültig klar sein, ob und in welcher Höhe eine diesbezügliche Steuer zu zahlen ist.
Auf Intervention der SVP wurde auch geklärt, dass das Land Südtirol innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes eine Akontozahlung von 50% der insgesamt zustehenden Rückzahlung wegen des Steuerausfalls erhalten muss. Damit kann die Landesregierung diese Zahlungen an die Gemeinden weiterleiten, um die Steuerausfälle aufgrund der vom Staat verordneten ICI-Befreiung von Erstwohnungen abzufedern.
Die Regierung hat zudem erklärt, auch die von der SVP geforderte Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Erstwohnungen von Heimatfernen, die im AIRE-Register eingetragen sind, wohlwollend prüfen zu wollen. Da dies die Klärung der finanziellen Deckung, wurde die Entscheidung darüber bis zur Behandlung des Umwandlungsgesetzes im Plenum vertagt.
„Wir sind zufrieden, dass sowohl der Regierungsvertreter als auch der Berichterstatter auf unsere Vorschläge eingegangen sind, so dass eine für die Bürger vernünftige Lösung getroffen werden konnte. Es kann ja nicht so sein, dass der Bürger für das Normenchaos bestraft wird, das ja nicht er, sondern der Gesetzgeber verursacht hat“, erklären Karl Zeller und Siegfried Brugger.









